Bundesrepublik Deutschland: Gesetzeslage

Die sich aus dem Pilotprojekt neu entwickelten Methoden, werden in der derzeitigen Debatte um das Fracking-Gesetz ausgelassen. Die öffentliche Diskussion wird ausschließlich zum Thema Gas- und Ölfracking nach herkömmlichen Methoden geführt. Selbst ein Gesetz, das diesbezüglich Einschränkungen vorsieht, würde das vorgenannte Projekt nicht berühren. Daneben sind sog. Forschungsprojekte juristisch kaum bzw. nicht angreifbar.

EU: Gesetzeslage

Das Programm der Europäischen Union: „EUROPEAN INNOVATION PARTNERSHIP ON RAW MATERIALS“ sieht – mit Abschluss der im Feldversuch gewonnen Erkenntnisse  – im Anschluss dann für zahlreiche Länder der EU großflächig angelegte Erzförderung unter Einsatz von „Biofracking“ (BioMOre-Verfahren) vor.

Transatlantisches Freihandelsabkommen: Das Ziel von TTIP ist laut der Verhandlungspartner der Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen…

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