Bundesrepublik Deutschland: Gesetzeslage
Die sich aus dem Pilotprojekt neu entwickelten Methoden, werden in der derzeitigen Debatte um das Fracking-Gesetz ausgelassen. Die öffentliche Diskussion wird ausschließlich zum Thema Gas- und Ölfracking nach herkömmlichen Methoden geführt. Selbst ein Gesetz, das diesbezüglich Einschränkungen vorsieht, würde das vorgenannte Projekt nicht berühren. Daneben sind sog. Forschungsprojekte juristisch kaum bzw. nicht angreifbar.
EU: Gesetzeslage
Das Programm der Europäischen Union: „EUROPEAN INNOVATION PARTNERSHIP ON RAW MATERIALS“ sieht – mit Abschluss der im Feldversuch gewonnen Erkenntnisse – im Anschluss dann für zahlreiche Länder der EU großflächig angelegte Erzförderung unter Einsatz von „Biofracking“ (BioMOre-Verfahren) vor.
Transatlantisches Freihandelsabkommen: Das Ziel von TTIP ist laut der Verhandlungspartner der Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen…